Mit der bevorstehenden Wintersaison müssen sich Autofahrer erneut mit der Winterreifenpflicht in Deutschland auseinandersetzen. Seit dem 1. Oktober 2024 gibt es zudem eine wichtige Neuerung: Reifen mit der M+S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) ohne Alpine-Symbol sind nicht mehr als Winterreifen zugelassen. Dies hat Auswirkungen auf die Sicherheit und die gesetzliche Lage im Straßenverkehr.
Wann gilt die Winterreifenpflicht?
In Deutschland gilt weiterhin eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass Winterreifen immer dann vorgeschrieben sind, wenn winterliche Straßenverhältnisse herrschen, wie etwa:
- Glatteis
- Schneeglätte
- Schneematsch
- Eis- oder Reifglätte
Es gibt keine festgelegte Zeitspanne, in der Winterreifen verpflichtend sind, sondern es kommt auf die aktuellen Wetterverhältnisse an. Autofahrer sollten also stets auf plötzliche Wetteränderungen vorbereitet sein.
Wichtige Änderung seit Oktober 2024
Seit dem 1. Oktober 2024 sind Reifen mit der reinen M+S-Kennzeichnung ohne das Alpine-Symbol (Schneeflocke in einem Berg mit drei Spitzen) nicht mehr als Winterreifen zugelassen. Dieses Symbol garantiert, dass der Reifen die Anforderungen an Wintertauglichkeit erfüllt.
- M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, durften bisher noch als Winterreifen genutzt werden. Diese Übergangsfrist ist jetzt ausgelaufen.
- Winterreifen mit dem Alpine-Symbol sind seitdem die einzige zugelassene Option, wenn Sie sicher und regelkonform durch den Winter fahren möchten.
Strafen bei falscher Bereifung
Fahrer und Halter eines Fahrzeugs tragen bei Missachtung der Winterreifenpflicht die Verantwortung und können mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg belegt werden.
Für den Fahrer:
- 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, wenn das Fahrzeug bei winterlichen Verhältnissen ohne geeignete Winterreifen fährt.
- 80 Euro Bußgeld und 1 Punkt, wenn zusätzlich eine Behinderung des Verkehrs verursacht wird.
- 100 Euro Bußgeld und 1 Punkt, wenn eine Gefährdung des Verkehrs entsteht.
- 120 Euro Bußgeld und 1 Punkt, wenn es durch falsche Bereifung zu einem Unfall kommt.
Für den Fahrzeughalter:
- Der Halter des Fahrzeugs muss ebenfalls mit einem Bußgeld rechnen, wenn er zulässt, dass das Fahrzeug bei winterlichen Bedingungen ohne geeignete Winterreifen genutzt wird.
- 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg.
Die Versicherung kann im Falle eines Unfalls zudem Leistungskürzungen vornehmen oder die Schadensregulierung ganz verweigern, wenn das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig ausgerüstet war.
Unser Tipp: Sicherheit geht vor!
Auch wenn die situative Winterreifenpflicht nicht pauschal vorschreibt, wann Winterreifen aufgezogen werden müssen, empfiehlt es sich, spätestens ab Oktober auf Winterreifen umzurüsten. So sind Sie bei plötzlich einsetzenden winterlichen Bedingungen auf der sicheren Seite.
Beratung bei MY-carXpert.de
Sind Sie unsicher, ob Ihre Reifen noch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen? Oder möchten Sie sich über geeignete Winterreifen informieren? Bei MY-carXpert.de stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung zur Verfügung. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie sicher und vorschriftsmäßig durch die Wintersaison kommen.



